ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Loss Nutrition, hinterlegt bei der Handelskammer Brabant unter der Nummer 777180254.
ARTIKEL 1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Angebote zum Kauf/Verkauf von Waren und/oder Aufträgen und Dienstleistungen von Loss Nutrition
1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden.
1.3. Die Rechte und Pflichten aus Vereinbarungen zwischen Loss Nutrition und der anderen Partei können von der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung von Loss Nutrition.
1.4. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich derjenigen der anderen Partei, werden von Loss Nutrition nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart und von Loss Nutrition bestätigt.
ARTIKEL 2. PRODUKTAUSWAHL
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und gültig solange der Vorrat reicht. Ein befristetes Angebot kann Loss Nutrition jedoch auch nach Eingang der Bestellung widerrufen, sofern dies innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang dieser Bestellung erfolgt.
2.2. In Preislisten oder im Internet (Website), Angeboten und anderen Dokumenten angegebene Mengen, Gewichte, Größen, Preise usw. dienen nur zu Informationszwecken. Obwohl die Hauptmerkmale der Produkte so genau wie möglich dargestellt werden, sind sie ungefähr und für Loss Nutrition nicht bindend. Die Informationen auf unserer Website werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und gepflegt. Trotz unserer Sorgfalt ist es möglich, dass Sie Tippfehler finden. Für solche Fehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Informationen auf unseren Webseiten unterliegen daher Druck- und Tippfehlern.
ARTIKEL 3. PREISE/ZAHLUNG
3.1. Alle Angebote und Preise von Loss Nutrition sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und andere Kosten, die unter den Vertrag fallen, wie z. B. Abgaben.
3.2. Die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
3.3. Wenn sich nach Vertragsschluss die Materialpreise, Steuern und/oder andere Faktoren, die auch den Preis der Waren bestimmen, ändern, ist Loss Nutrition berechtigt, diese Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen von mehr als 10 % geben der Gegenpartei das Recht, den Vertrag aufzulösen, sofern dies schriftlich und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung erfolgt. Eine Auflösung wie oben beschrieben berechtigt die andere Partei nicht zum Ersatz etwaiger Schäden.
3.4. Bestellungen über die Website können mit den auf der Website aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten bezahlt werden. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder elektronischem Zahlungsmittel eines Drittanbieters gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kartenherausgebers bzw. der jeweiligen Bank. Zahlungen auf Rechnung erfolgen, sofern ausdrücklich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
3.5. Die Gegenpartei gerät nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, unabhängig davon, ob die Überschreitung der Gegenpartei zuzurechnen ist oder nicht.
3.6. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist Loss Nutrition dann berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder angefangenem Monat, gerechnet ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum, zu berechnen.
3.7. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die Loss Nutrition im Zusammenhang mit einem Streit mit der anderen Partei, sowohl dem Kläger als auch dem Beklagten, entstehen, gehen zu Lasten der anderen Partei.
3.8. Eingehende Zahlungen dienen zur Begleichung der ältesten offenen Posten einschließlich Zinsen und Kosten, auch wenn die Gegenpartei diesbezüglich etwas anderes erklärt.
ARTIKEL 4. VEREINBARUNGEN
4.1. Ein Vertrag kommt erst dann rechtsgültig zustande, wenn Loss Nutrition die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat. Der Inhalt des Vertrages wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von Loss Nutrition und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
4.2. Erfolgt nach Auftragserteilung eine Nachbestellung, entfällt die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit.
4.3. Die Gegenpartei und Loss Nutrition vereinbaren ausdrücklich, dass eine gültige Vereinbarung unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel zustande kommt, sobald die in den Artikeln 4.1 und 4.2 genannten Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere das Fehlen einer Unterschrift berührt die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme nicht.
4.4. Für eine schnelle und versicherte Bestellung berechnen wir einen Versandkostenbeitrag von 5,95 € innerhalb der Niederlande.
ARTIKEL 5. STORNIERUNG UND RÜCKGABE
5.1. Die Gegenpartei hat Anspruch auf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts, wenn die andere Partei ein Verbraucher ist und die Verpackung nicht beschädigt wurde. Dieses Recht erlischt auch, wenn die Produkte in Gebrauch genommen wurden und siehe 5.2. Unternehmen sind gemäß dem Kauf- oder Fernabsatzgesetz von 2001 von diesem Recht ausgeschlossen. Die andere Partei (Verbraucher) kann ein Produkt innerhalb der oben genannten Frist von 14 Tagen zurückgeben.
5.1A. Wenn Sie von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen möchten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von 7 Tagen unter info@loss-nutrition.com, nennen Sie die Bestellnummer im Betreff der E-Mail und geben Sie den Grund für die Rücksendung an. Je nach Rücksendegrund können Sie das Paket ausreichend frankiert auf eigene Kosten zurücksenden.
5.2. Bedingungen für das Rückgaberecht: Das Produkt darf nicht benutzt worden sein und muss noch wie neu wiederverkaufbar sein. Es muss unbeschädigt, vollständig und in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Produkte, bei denen Hygiene wichtig ist, wie Tabletten, Kapseln, Pulver, Getränke, Cremes, Öle und andere versiegelte Produkte, können nur ungeöffnet und unbeschädigt (evtl. mit intaktem Siegel) retourniert werden. Wenn Sie Produkte während des Gebrauchs beschädigt haben, können wir dies in Rechnung stellen.
Kurz gesagt: Artikel, deren Sicherheitsverpackung beschädigt wurde, können daher nicht zurückgegeben werden.
5.3. Wenn die andere Partei von dem Widerrufsrecht gemäß dem vorstehenden Absatz Gebrauch gemacht hat und das Produkt Loss Nutrition unbenutzt und in der Originalverpackung mit Zubehör ohne Gebrauchsschäden angeboten wird, erstattet Loss Nutrition der anderen Partei innerhalb von 30 Tage nach Erhalt. .
5.4. Im Falle einer Stornierung durch Unternehmen sind alle Loss Nutrition im Zusammenhang mit der Bestellung oder Beauftragung entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sofort fällig und zahlbar, mindestens aber 10 % der Hauptsumme, jeweils zuzüglich im erforderlichen Umfang mit etwaigen Verlusten, die Loss Nutrition infolge der Stornierung entstanden sind.
ARTIKEL 6. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, RISIKO
6.1. Grundsätzlich ist Loss Nutrition bestrebt, Bestellungen, die vor 17:00 Uhr an einem Werktag eingehen, noch am selben Tag zu versenden. Die im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung angegebene oder vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als strenge Frist und wird nur annähernd angegeben, auch wenn sie von der anderen Partei ausdrücklich akzeptiert wurde.
6.2. Falls die Gegenpartei zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause angetroffen wird, wird die Ware am nächsten Tag erneut angeboten. In beiden Fällen wird ein Hinweis hinterlassen, dass die Lieferung bei der Post abgeholt werden kann.
6.3. Für Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.
6.4. Die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall automatisch um den Zeitraum/die Zeiträume, in denen:
– sich die Herstellung und/oder der Versand verzögert und/oder andere Umstände die Ausführung vorübergehend verhindern, unabhängig davon, ob dies auf Loss Nutrition zurückzuführen ist;
– die andere Partei einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber Loss Nutrition nicht nachkommt oder die begründete Befürchtung besteht, dass sie dies nicht tun wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht;
– die andere Partei es Loss Nutrition nicht ermöglicht, die Vereinbarung auszuführen; diese Situation tritt unter anderem ein, wenn die Gegenpartei den Lieferort nicht mitteilt.
6.5. Die Gegenpartei muss die von Loss Nutrition gekaufte Ware entgegennehmen und prüfen (siehe Gewährleistung). Wenn diese Waren von der anderen Partei abgelehnt werden oder sich die Lieferung als unmöglich erweist, werden die Waren von Loss Nutrition gelagert, und zwar auf Kosten und Gefahr der anderen Partei. Die Kosten für die Lagerung gehen zu Lasten der Gegenpartei. Loss Nutrition wird die Erfüllung fordern, behält sich jedoch das Recht vor, die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Loss Nutrition auf Schadensersatz.
ARTIKEL 7. DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARUNG
7.1. Loss Nutrition wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an gute Verarbeitung ausführen.
7.2. Loss Nutrition ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte auszulagern, die nicht bei Loss Nutrition beschäftigt sind.
7.3. Die andere Partei stellt sicher, dass Loss Nutrition alle Informationen, die Loss Nutrition als notwendig angibt oder die die andere Partei vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung der Vereinbarung verstehen sollte, rechtzeitig an Loss Nutrition übermittelt werden. Wenn Loss Nutrition die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat Loss Nutrition das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
ARTIKEL 8. GARANTIE/AKTION
8.1 Loss Nutrition garantiert, dass alle Artikel für den vorgesehenen Zweck geeignet und rechtlich zulässig sind, dass sie den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
8.2. Unter Beachtung der Bestimmungen an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert Loss Nutrition die Solidität und Qualität der von ihr gelieferten Produkte. Wenn ein Produkt aufgrund eines Transportschadens unbrauchbar ist oder nicht dem bestellten Artikel entspricht, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, dieses Produkt zurückzugeben.
8.3. Die Garantien bezüglich der gelieferten Ware liegen beim Hersteller der jeweiligen Ware.
8.4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die den Produkten beiliegenden Informationen und Ratschläge des Herstellers zu lesen, bevor sie die gelieferten Produkte verwenden.
8.5. Werbung ist nicht möglich, wenn:
– die gelieferte Ware einen oder mehrere Mängel oder Abweichungen aufweist, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen;
– die Waren für einen anderen Zweck als den, für den sie normalerweise bestimmt sind, verwendet wurden oder nach Ansicht von Loss Nutrition unsachgemäß verwendet, gelagert oder transportiert wurden,
– der Schaden durch Fahrlässigkeit der anderen Partei verursacht wurde oder weil die andere Partei entgegen den Anweisungen, Anweisungen und Ratschlägen von Loss Nutrition gehandelt hat.
– die andere Partei ihren Verpflichtungen gegenüber Loss Nutrition (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht nachgekommen ist.
8.6. Wenn die andere Partei unter Beachtung der Bestimmungen des entsprechenden Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt eine schriftliche Beschwerde einreicht und Loss Nutrition ihre Beschwerde für begründet erachtet, wird Loss Nutrition nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware (oder Teile davon) kostenlos ersetzen (wonach die ersetzte Ware sein Eigentum wird) oder eine Preisminderung gewähren.
8.7. Die Bearbeitung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei nicht aus.
8.8. Wird einer Reklamation außerhalb der oben beschriebenen Fälle Beachtung geschenkt, erfolgt dies unverbindlich und die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten.
ARTIKEL 9. UNTERSUCHUNG
9.1. Die Ware wird vor Auslieferung von Loss Nutrition geprüft. Die Gegenpartei hat das Recht, die Ware vor der Lieferung zu einem von Loss Nutrition bestimmten Zeitpunkt und Ort auf eigene Kosten zu inspizieren.
ARTIKEL 10. NICHTERFÜLLUNG / AUFLÖSUNG / AUSSETZUNG
10.1. Loss Nutrition ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen oder die Ausführung auszusetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn:
– die andere Partei gegen eine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt;
– die andere Partei stirbt, ein Moratorium beantragt oder Konkurs anmeldet oder die andere Partei Konkurs anmeldet;
– Vermögenswerte der anderen Partei gepfändet werden;
10.2. Die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels gelten mutatis mutandis, wenn die andere Partei nach schriftlicher Aufforderung dazu nach Ansicht von Loss Nutrition nicht innerhalb von sieben Tagen eine angemessene Sicherheit geleistet hat.
ARTIKEL 11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1. Die Lieferung per Nachnahme erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und nach vollständiger Bezahlung ist das Produkt Eigentum der anderen Partei.
ARTIKEL 12. HAFTUNG
12.1. Loss Nutrition haftet nicht für Schäden, die durch einen Mangel bei der Erfüllung seiner Verpflichtung(en) gegenüber der anderen Partei entstehen. Als einziger und vollständiger Schadensersatz gilt die Erfüllung der Gewährleistungs-/Reklamationspflichten wie oben in Artikel 9 beschrieben. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Loss Nutrition oder leitender Angestellter vor.
12.2. Loss Nutrition haftet auch nicht für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht leitenden) Untergebenen oder anderen Personen, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages hinzugezogen hat.
12.3 Loss Nutrition übernimmt keine Haftung für Ratschläge, die von oder im Namen von Loss Nutrition erteilt werden.
12.4. Die Gegenpartei muss Loss Nutrition immer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde beizulegen, andernfalls erlischt die Haftung und damit die Entschädigung.
ARTIKEL 13. KRAFT DER MEHRHEIT
13.1. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb der Kontrolle von Loss Nutrition liegt, unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht, aufgrund dessen die Einhaltung von Loss Nutrition vernünftigerweise nicht erwartet werden kann wie Krieg, staatliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Betriebs- oder Transportstörungen jeglicher Art, Streiks, Aussperrung oder Personalmangel, Quarantäne, Epidemien, Frostschäden, Mängel Dritter, die von Loss Nutrition beauftragt wurden die Ausführung der Vereinbarung ermöglicht (z. B. verspätete Lieferung durch Lieferanten) usw.
13.2. Höhere Gewalt gibt Loss Nutrition das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Ausführung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Hinsichtlich des bereits erfüllten Teils des Vertrages bleibt die Gegenpartei zur Zahlung verpflichtet.
ARTIKEL 14. PERSÖNLICHE DATEN
14.1. Loss Nutrition verarbeitet alle Daten und Informationen der anderen Partei nur in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie.
ARTIKEL 15. TEILWEISE NICHTIGKEIT
15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung mit der anderen Partei nicht oder nicht vollständig rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine geeignete Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien und dem von ihnen verfolgten wirtschaftlichen Ergebnis in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
ARTIKEL 16. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
16.1. Der Geschäftssitz von Loss Nutrition ist der Ort, an dem die andere Partei ihre Verpflichtungen gegenüber Loss Nutrition zu erfüllen hat, es sei denn, zwingende Bestimmungen stehen dem entgegen.
16.2. Alle Angebote und Vereinbarungen von Loss Nutrition unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
16.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen der Gegenpartei und Loss Nutrition abgeschlossenen Vertrag oder daraus eventuell resultierenden weiteren Verträgen ergeben, werden vom zuständigen Gericht entschieden.